Bildungsgutschein für Jobcoaching & Weiterbildung
Die Bundesagentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungen fördern, etwa Umschulungen, Sprachkurse und Fachqualifizierungen.
Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Er kann anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen abdecken, von Deutschkursen über IT-Schulungen bis zu mehrjährigen Umschulungen.
Welche Kurse werden mit Bildungsgutschein gefördert?
Deutschkurse (B1–C1)
Berufsbezogene Deutschkurse nach Anerkennungsberatung. Oft Pflicht vor Stellenantritt.
IT & Digitalkompetenz
Excel, SAP, CAD, Cloud-Tools. Häufig für Kaufleute, Ingenieure und IT-Fachkräfte.
Umschulung (bis zu 2 Jahre)
Komplette Neuausrichtung in einen anderen Beruf, z. B. Pflege, IT, Kaufmännisch.
Anpassungsqualifizierung
Fehlende Module nach Teilanerkennung ausländischer Abschlüsse nachzuholen.
Bildungsgutschein vs. AVGS, der Unterschied
| Merkmal | AVGS | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Fördert was? | Coaching, Bewerbungstraining, Jobvermittlung | Umschulung, Weiterbildung, Sprachkurse (berufsbegleitend) |
| Maximalbetrag | Individuell durch Jobcenter festgelegt | Laut Gutschein, im Einzelfall (z. B. Kurskosten, ggf. Fahrtkosten) |
| Dauer | 4–8 Wochen | Wochen bis mehrere Jahre (je nach Kurs) |
| Wer stellt aus? | Agentur für Arbeit / Jobcenter | Agentur für Arbeit |
| Anforderung Anbieter | AZAV-Zertifizierung | AZAV-Zertifizierung |
| Kann man beides bekommen? | Im Einzelfall möglich, die Agentur entscheidet | Im Einzelfall möglich, die Agentur entscheidet |
Tipp: In vielen Fällen können AVGS und Bildungsgutschein kombiniert werden, z. B. erst Coaching (AVGS), dann Umschulung (Bildungsgutschein).
In 4 Schritten zum Bildungsgutschein
- 1
Beratungsgespräch vereinbaren
Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit und bitten Sie um ein Beratungsgespräch zu Ihrer Weiterbildungsperspektive. Bereiten Sie Ihre Qualifikationen und Berufsziele vor.
- 2
Kursangebot recherchieren
Suchen Sie auf kursnet.arbeitsagentur.de nach AZAV-zertifizierten Kursen. Achten Sie auf das AZAV-Siegel beim Anbieter.
- 3
Bildungsgutschein beantragen
Ihr Vermittler stellt den Gutschein aus, er enthält Förderart, Betrag, Gültigkeitsdauer (typ. 3 Monate). Kurs muss vor Ablauf beginnen.
- 4
Kurs beginnen, BA zahlt direkt
Ist der Gutschein bewilligt, zahlt die Bundesagentur laut Gutschein direkt an den Anbieter. Welche Kosten übernommen werden, steht im Gutschein. Fahrtkosten oder weitere Leistungen sind im Einzelfall möglich.
Nächster Schritt: Anerkennung prüfen
Viele Bildungsgutschein-Maßnahmen bauen auf dem Anerkennungsstatus auf. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr ausländischer Abschluss anerkannt werden kann, das beeinflusst, welche Kurse für Sie am sinnvollsten sind.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und AVGS?
Der AVGS finanziert Coaching und Vermittlungsunterstützung (kurze Maßnahmen, Höhe individuell durch Jobcenter festgelegt). Der Bildungsgutschein finanziert längere Qualifizierungsmaßnahmen, Umschulungen, Sprachkurse, Fachkurse. Beide werden von der BA ausgestellt, beide setzen AZAV-Zertifizierung voraus.
Muss ich in Deutschland arbeitslos sein?
Nicht zwingend. Auch von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder Personen in Kurzarbeit kommen ebenfalls in Betracht. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall, klären Sie Ihren Status mit Ihrem BA-Vermittler.
Welche Sprache muss ich für das Gespräch beim Jobcenter haben?
Beim Jobcenter haben Sie das Recht auf einen Dolmetscher. Bitten Sie bei der Terminvereinbarung darum.
Kann ich mit Bildungsgutschein einen Deutsch-Kurs machen?
Ja, berufsbezogene Deutschkurse sind eine der häufigsten geförderten Maßnahmen. Auch in Kombination mit Fachqualifizierung möglich.
Diese Informationen sind allgemeine Hinweise, keine Rechts- oder Sozialrechtsberatung. Fördervoraussetzungen und Beträge können sich ändern. Bitte klären Sie Ihren individuellen Anspruch direkt mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Quelle: § 81 SGB III, Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de). Stand: September 2026.