RatgeberAufenthaltstitel im Vergleich

Aufenthaltstitel für die Arbeit in Deutschland
Blaue Karte, Chancenkarte und weitere Wege im Vergleich

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet mehrere Wege zur Arbeit in Deutschland, je nach Qualifikation, Herkunftsland und ob bereits ein Jobangebot vorliegt. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Routen, damit Sie wissen, welche zu Ihrer Situation passt.

Kurz gesagt: Mit konkretem Jobangebot und Hochschulabschluss führt meist die Blaue Karte EU zum Ziel (Mindestgehalt 2026: ca. 50.700 €/Jahr, bei Engpassberufen ca. 45.934 €). Ohne Jobangebot, aber mit anerkannter Qualifikation, ermöglicht die seit 2024 geltende Chancenkarte die Einreise zur Arbeitsplatzsuche über ein Punktesystem. Für Staatsangehörige vom Westbalkan gilt zusätzlich eine eigene Regelung ohne Qualifikationsnachweis. Der Aufenthaltstitel-Checker findet Ihre wahrscheinliche Route in 4 Schritten.

Die wichtigsten Routen im Überblick

Blaue Karte EU

§ 18b Abs. 2 AufenthG

Hochschulabsolvent:innen mit konkretem Jobangebot

Mindestgehalt 2026: ca. 50.700 €/Jahr (Regelberufe) bzw. ca. 45.934 € (Engpassberufe wie IT, MINT, Medizin, Erziehung). Anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss nötig.

Chancenkarte

§ 20a AufenthG

Arbeitsplatzsuche ohne konkretes Jobangebot

Seit 01.06.2024: Einreise über ein Punktesystem (Sprache, Alter, Berufserfahrung, Deutschland-Bezug), mindestens 6 Punkte nötig. Aufenthalt max. 1 Jahr zur Jobsuche, Nachweis von Lebensunterhalt (ca. 1.091 €/Monat) erforderlich.

Fachkraft mit Berufsausbildung

§ 18a AufenthG

Anerkannte Berufsausbildung + konkretes Jobangebot

Für nicht-akademische Fachkräfte mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung, etwa Pflege, Handwerk oder IT-Fachkraft ohne Studium.

Fachkraft mit akademischer Ausbildung

§ 18b AufenthG

Hochschulabschluss + Jobangebot, ohne Blaue-Karte-Gehaltsgrenze

Alternative zur Blauen Karte EU für Hochschulabsolvent:innen, wenn die Mindestgehaltsgrenze der Blauen Karte nicht erreicht wird, aber ein passendes Jobangebot vorliegt.

Aufenthalt zur Anerkennung

§ 16d AufenthG

Einreise, um ein laufendes Anerkennungsverfahren abzuschließen

Für alle, die zur Durchführung oder zum Abschluss ihres Berufsanerkennungsverfahrens nach Deutschland einreisen möchten, siehe auch unseren Anerkennungs-Guide.

Aufenthalt zur Berufsausbildung

§ 16a AufenthG

Eine betriebliche Ausbildung in Deutschland beginnen

Für die Aufnahme einer klassischen dualen Berufsausbildung in Deutschland, unabhängig von einer bereits vorhandenen Qualifikation.

Westbalkan-Regelung

§ 26 Abs. 2 BeschV

Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien

Beschäftigung in Deutschland unabhängig von Qualifikation, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt (Vorrangprüfung entfällt je nach Kontingent). Kein Nachweis eines anerkannten Abschlusses nötig.

Familiennachzug

§§ 28–32 AufenthG

Ehepartner:in und minderjährige Kinder von Fachkräften

Ermöglicht Familienangehörigen, zur bereits in Deutschland arbeitenden Fachkraft nachzuziehen. Voraussetzungen variieren je nach Aufenthaltstitel der Fachkraft.

Ausführlicher Familiennachzug-Guide

Diese Liste zeigt die wichtigsten Routen, ist aber nicht abschließend. Weitere Sonderfälle wie Studium (§ 16b AufenthG) oder vorübergehender Schutz behandelt der Aufenthaltstitel-Checker mit.

Blaue Karte EU oder Chancenkarte: welche passt zu Ihnen?

Blaue Karte EU

  • Sie haben bereits ein konkretes Jobangebot
  • Anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss
  • Gehalt muss die Mindestgrenze erreichen

Chancenkarte

  • Kein Jobangebot nötig, Einreise zur Suche
  • Auch bei anerkannter Berufsausbildung ohne Hochschulabschluss möglich
  • Zeitlich befristet auf max. 1 Jahr Jobsuche

Häufige Fragen zum Aufenthaltstitel für die Arbeit

  1. 1

    Was ist der Unterschied zwischen Blauer Karte EU und Chancenkarte?

    Die Blaue Karte EU setzt ein konkretes Jobangebot und ein Mindestgehalt voraus (2026: ca. 50.700 € bzw. 45.934 € bei Engpassberufen). Die Chancenkarte richtet sich dagegen an Menschen, die noch KEIN Jobangebot haben und zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen möchten. Sie basiert auf einem Punktesystem aus Sprachkenntnissen, Alter, Berufserfahrung und Deutschland-Bezug und erlaubt einen Aufenthalt von maximal einem Jahr zur Jobsuche.

  2. 2

    Brauche ich für die Chancenkarte einen anerkannten Abschluss?

    Sie brauchen mindestens einen anerkannten Berufsabschluss, einen teilweise anerkannten Abschluss, oder einen ausländischen Hochschulabschluss als Grundvoraussetzung. Zusätzlich benötigen Sie mindestens 6 Punkte im Punktesystem und entweder Deutschkenntnisse auf Niveau A1 oder Englischkenntnisse auf Niveau B2.

  3. 3

    Was ist die Westbalkan-Regelung?

    Die Westbalkan-Regelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) erlaubt Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien eine Beschäftigung in Deutschland unabhängig von einer formalen Qualifikation, wenn die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des jährlichen Kontingents zustimmt. Ein anerkannter Abschluss ist hier im Gegensatz zu den meisten anderen Routen nicht zwingend nötig.

  4. 4

    Welchen Aufenthaltstitel brauche ich für die Arbeit in Deutschland?

    Das hängt von Ihrer Qualifikation, Ihrem Herkunftsland und davon ab, ob Sie bereits ein Jobangebot haben. Der NextBeruf Aufenthaltstitel-Checker fragt Ihre Situation in 4 Schritten ab und zeigt Ihnen die wahrscheinliche Route mit Voraussetzungen und zuständiger Behörde, kostenlos und ohne KI-generierte Rechtsberatung.

Ihre wahrscheinliche Route finden

Der NextBeruf Aufenthaltstitel-Checker fragt Herkunftsland, Qualifikation und Ziel-Aktivität in 4 Schritten ab und zeigt Ihnen die wahrscheinliche Route mit Voraussetzungen, zuständiger Behörde und offiziellen Quellen (BAMF, Make-it-in-Germany).

Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Gehaltsgrenzen, Voraussetzungen und Kontingente können sich ändern, prüfen Sie aktuelle Werte immer bei BAMF oder Make-it-in-Germany.

Zuletzt aktualisiert: August 2026

Aufenthaltstitel-Checker öffnenAnerkennungs-GuideAnerkennungs-WizardLebenslauf-Guide
Demo-Modus. Alle Daten sind illustrative Beispiele. Pilot startet Q4 2026.