Familiennachzug nach Deutschland
Voraussetzungen, Sprachnachweis und Ablauf
Wenn Sie bereits in Deutschland leben und arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen Ehepartner und Kinder nachziehen. Diese Anleitung erklärt die rechtliche Grundlage, die Voraussetzungen und den praktischen Ablauf.
Kurz gesagt: Familiennachzug nach §§ 28-32 AufenthG steht Ehepartnern und minderjährigen Kindern einer in Deutschland aufenthaltsberechtigten Person offen. Voraussetzungen sind ein Nachweis über den Lebensunterhalt der ganzen Familie, ausreichender Wohnraum und beim Ehegattennachzug meist Deutschkenntnisse auf Niveau A1 vor der Einreise. Der Antrag läuft über die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland.
In 4 Schritten zum Familiennachzug
- 1
Prüfen, ob die Grundvoraussetzung erfüllt ist
Familiennachzug nach §§ 28 bis 32 AufenthG steht Ehepartnern, Kindern und in Ausnahmefällen Eltern offen, deren Familienmitglied bereits einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzt. Welcher konkrete Paragraf greift, hängt vom Aufenthaltstitel der bereits in Deutschland lebenden Person ab.
- 2
Lebensunterhalt und Wohnraum nachweisen
Die in Deutschland lebende Person muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt für die gesamte nachziehende Familie gesichert ist, üblicherweise durch Gehaltsnachweise oder einen Arbeitsvertrag. Zusätzlich muss ausreichender Wohnraum für alle Familienmitglieder vorhanden sein.
- 3
Sprachnachweis A1 einreichen (bei Ehegattennachzug)
Beim Ehegattennachzug ist in der Regel ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau A1 vor der Einreise erforderlich, meist durch eine Prüfung beim Goethe-Institut im Herkunftsland. Für den Nachzug von Kindern unter 16 Jahren entfällt diese Voraussetzung.
- 4
Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung stellen
Der Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug wird bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland gestellt. Nach Einreise erfolgt die Ausstellung des eigentlichen Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort.
Die wichtigsten Voraussetzungen
Familienangehörige einer aufenthaltsberechtigten Person
Nachweis über ausreichenden Lebensunterhalt für die gesamte Familie
Ausreichender Wohnraum am Wohnort in Deutschland
Deutschkenntnisse Niveau A1 beim Ehegattennachzug (Ausnahmen möglich)
Häufige Fragen zum Familiennachzug
Brauche ich für den Familiennachzug Deutschkenntnisse?
Beim Ehegattennachzug wird in der Regel ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau A1 vor der Einreise verlangt. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn der in Deutschland lebende Ehepartner Inhaber einer Blauen Karte EU oder eines Aufenthaltstitels als Fachkraft ist, oder wenn der nachziehende Ehepartner nachweislich keine Möglichkeit hatte, einen Sprachkurs zu besuchen. Für Kinder unter 16 Jahren entfällt der Sprachnachweis grundsätzlich.
Wer kann beim Familiennachzug mit nach Deutschland kommen?
In erster Linie Ehepartner und minderjährige Kinder der in Deutschland aufenthaltsberechtigten Person. Der Nachzug von Eltern ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei besonderer Härte oder wenn niemand sonst im Herkunftsland für die Pflege der Eltern sorgen kann.
Wie lange dauert das Verfahren für den Familiennachzug?
Eine pauschale Dauer lässt sich seriös nicht angeben, da sie von der Terminlage der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen abhängt. Rechnen Sie realistisch mit mehreren Monaten zwischen Antragstellung und Visumerteilung.
Ihre Aufenthaltstitel-Situation im Detail prüfen
Der NextBeruf Aufenthaltstitel-Checker zeigt auch für den Familiennachzug den passenden nächsten Schritt und verlinkt zu offiziellen Quellen.
Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Voraussetzungen und Ausnahmen hängen vom konkreten Aufenthaltstitel der bereits in Deutschland lebenden Person und vom Einzelfall ab.
Zuletzt aktualisiert: August 2026